Vier Absätze, kein fünfter

Öffentliches Recht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Für ein innerstädtisches Quartier setzt der Bebauungsplan der Gemeinde G ein urbanes Gebiet fest. B will auf Fl.-Nr. 88 ein Gebäude mit Büros und einer Bäckerei im Erdgeschoss und 24 Wohnungen darüber errichten, C auf Fl.-Nr. 91 eine Spielhalle mit 240 Quadratmetern. Die Festsetzung Nummer 4 des Plans verbietet Wohnungen im Erdgeschoss an der Straßenseite; eine Begründung dafür fehlt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das urbane Gebiet verlangt keine gleichgewichtige Nutzungsmischung, das Mischgebiet schon.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wohnungen, Büros und Bäckerei sind im urbanen Gebiet sämtlich allgemein zulässig.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Spielhalle des C ist im urbanen Gebiet ebenso wenig zulässig wie im allgemeinen Wohngebiet.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Festsetzung Nummer 4 ist unwirksam, weil der Plan die besonderen städtebaulichen Gründe für sie nicht benennt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 6a IV BauNVO erlaubt als einzige Gebietsvorschrift, einen Mindestanteil der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen festzusetzen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Vom Kerngebiet trennt das urbane Gebiet vor allem die Stellung des Wohnens.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI weiterlesen.

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