Vier Betrugstaten und ein Fahrverbot

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A wird am 3. Juni 2026 wegen Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt; mit dem Straßenverkehr haben die Taten nichts zu tun. A ist vermögenslos und auf sein Fahrzeug angewiesen. Der Sitzungsvertreter beantragt daneben ein Fahrverbot von drei Monaten: Eine Geldstrafe erreiche A nicht, und das Verbot mache die Vollstreckung der Freiheitsstrafe entbehrlich.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Fahrverbot kommt trotz fehlenden Fahrzeugbezugs in Betracht, und das Gesetz sagt es ausdrücklich.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil „namentlich“ die Aufzählung öffnet, muss das Gericht in jeder Sache ein Fahrverbot erwägen und das Ergebnis begründen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wird das Fahrverbot angeordnet, bleibt die Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten unverändert; die Nebenstrafe tritt hinzu.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Würde das Gericht A nach § 59 StGB mit Strafvorbehalt verwarnen, könnte es das Fahrverbot gleichwohl anordnen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Verbot kann auf eine bestimmte Fahrzeugart beschränkt werden, und es erfasst auch Fahrzeuge, für die keine Fahrerlaubnis nötig ist.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre A zusätzlich wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt und unterbliebe die Entziehung, kehrte sich die Begründungslast um.

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