Noch vier Monate

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A führt am Dienstag, dem 10. März 2026, mit 1,6 Promille ein Kraftfahrzeug. Sein Führerschein wird noch am selben Abend sichergestellt; der Beschluss über die vorläufige Entziehung ergeht am 19. März 2026. Das Urteil wird am Donnerstag, dem 10. September 2026, verkündet. Das Gericht hält eine Ungeeignetheit von insgesamt zehn Monaten für angemessen. Eine frühere Sperre bestand nicht.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, nicht mit seiner Verkündung.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Anzuknüpfen ist an den Beschluss vom 19. März 2026; die bloße Sicherstellung des Führerscheins bleibt außer Betracht.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zu tenorieren sind vier Monate, und im Tenor steht dann das Wort „noch“.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 69a IV 1 StGB besagt, dass von der bemessenen Sperre die Zeit der vorläufigen Entziehung abzuziehen ist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte das Gericht acht Monate für angemessen gehalten, wären trotzdem drei Monate zu tenorieren.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Zeit zwischen Verkündung und Rechtskraft muss das Gericht nicht abziehen; das erledigt das Gesetz.

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