Die Fahrerlaubnis, die bleibt, und das Recht, das erlischt

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A besitzt eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis und wohnt seit fünf Jahren im Inland; eine deutsche Fahrerlaubnis hatte er nie. Am 7. Juli 2026 fährt er mit 1,7 Promille; sein Führerschein wird am selben Abend beschlagnahmt, die Fahrerlaubnis zwei Tage später vorläufig entzogen. Das Urteil vom 7. Januar 2027 hält zwölf Monate Ungeeignetheit für angemessen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch gegen A wird die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen, obwohl keine deutsche Behörde sie erteilt hat.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Rechtskraft erlischt As ausländische Fahrerlaubnis insgesamt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    As Führerschein wird im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Stammte der Führerschein aus einem Staat außerhalb der Union und des Wirtschaftsraums, würde er ebenso eingezogen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die vorläufige Entziehung setzt dringende Gründe voraus und ergreift den Führerschein von selbst mit.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Entzieht das Gericht im Urteil nicht, ist der Führerschein stets sofort zurückzugeben.

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