BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
B schuldet ihrem Kellner N noch 3.800 € Lohn. Ns Schwager R, der dort aushilft, weiß, dass N monatelang Waren mitgenommen hat; aus eigenem Antrieb verlangt er den Verzicht auf den Lohn, sonst gehe er zur Polizei. N unterschreibt, B nimmt die Erklärung ahnungslos entgegen.
Rs Ankündigung ist eine Drohung, weil er den Eintritt des Übels in seine eigene Hand legt (§ 123 I Fall 2 BGB).
Die Drohung ist schon deshalb widerrechtlich, weil eine Strafanzeige als Druckmittel unzulässig wäre (§ 123 I Fall 2 BGB).
Die Verbindung von Anzeige und Lohnverzicht ist inadäquat, weil beides nichts miteinander zu tun hat (§ 123 I Fall 2 BGB).
Ns Anfechtung scheitert daran, dass B von Rs Druck nichts wusste (§ 123 II 1 BGB).
Ns Anfechtung muss binnen eines Jahres erfolgen; die Frist beginnt erst mit dem Ende der Zwangslage (§ 124 I, II 1 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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