Unbekannt verzogen

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Behörde will gegen T eine Anordnung erlassen. Die Melderegisterauskunft vom 1. September 2026 lautet „nach unbekannt verzogen“; ein Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter ist nicht bekannt, Nachfragen unter den zuletzt bekannten Anschriften bleiben ohne Ergebnis. Die Sachbearbeitung will den Bescheid „ortsüblich bekanntmachen“.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für einen Einzelbescheid setzt die öffentliche Bekanntgabe eine Zulassungsnorm voraus; die Erleichterung für die Allgemeinverfügung hilft nicht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Weg führt über die öffentliche Zustellung, und die verlangt mehr als einen unbekannten Aufenthaltsort.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Benachrichtigung gibt den verfügenden Teil des Bescheids wieder, damit der Adressat erkennen kann, worum es geht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zugestellt ist, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre die Anordnung eine Allgemeinverfügung, könnte die Behörde den Wirksamkeitszeitpunkt frühestens auf den Tag nach der Bekanntmachung legen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Benachrichtigung und Aktenvermerk stehen im Wortlaut fest, bevor die Bekanntmachung veranlasst wird.

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