Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Behörde will gegen T eine Anordnung erlassen. Die Melderegisterauskunft vom 1. September 2026 lautet „nach unbekannt verzogen“; ein Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter ist nicht bekannt, Nachfragen unter den zuletzt bekannten Anschriften bleiben ohne Ergebnis. Die Sachbearbeitung will den Bescheid „ortsüblich bekanntmachen“.
Für einen Einzelbescheid setzt die öffentliche Bekanntgabe eine Zulassungsnorm voraus; die Erleichterung für die Allgemeinverfügung hilft nicht.
Der Weg führt über die öffentliche Zustellung, und die verlangt mehr als einen unbekannten Aufenthaltsort.
Die Benachrichtigung gibt den verfügenden Teil des Bescheids wieder, damit der Adressat erkennen kann, worum es geht.
Zugestellt ist, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Wäre die Anordnung eine Allgemeinverfügung, könnte die Behörde den Wirksamkeitszeitpunkt frühestens auf den Tag nach der Bekanntmachung legen.
Benachrichtigung und Aktenvermerk stehen im Wortlaut fest, bevor die Bekanntmachung veranlasst wird.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.
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