Der vierte Tag fällt auf einen Samstag

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Behörde gibt den Bescheid gegen M am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, zur Post; der Absendevermerk mit Datum und Handzeichen liegt in der Akte. Die Belehrung auf Klage ist richtig, eine Zustellung ist weder vorgeschrieben noch angeordnet. M erhebt am Mittwoch, dem 11. November 2026, Klage und trägt vor, der Bescheid sei „später“ gekommen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Bescheid gilt am Samstag, dem 10. Oktober 2026, als bekanntgegeben — am vierten Tag, nicht am dritten.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weist die Behörde nach, dass der Bescheid schon am 8. Oktober 2026 im Briefkasten lag, gilt dieser Tag.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der vierte Tag ein Samstag ist, verschiebt Art. 31 Abs. 3 S. 1 BayVwVfG den Fiktionstag auf den Montag.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Klage vom 11. November 2026 ist einen Tag zu spät — allerdings nur, wenn man der herrschenden Meinung folgt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil M den späteren Zugang behauptet, trifft die Behörde die Beweislast, und die Fiktion ist erledigt.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Fristenvermerk rechnet beide Varianten durch und entscheidet erst danach, welche zugrunde gelegt wird.

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