Überstunden und elektronische Zeiterfassung

Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ein Lagerarbeiter fordert die Bezahlung von 180 dokumentierten Überstunden aus einem halben Jahr. Der Arbeitgeber weigert sich, da er die Mehrarbeit weder angeordnet noch gebilligt habe und der Arbeitnehmer lediglich langsam gearbeitet habe.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung geleisteter Arbeit nach § 611a Abs. 2 BGB i.V.m. § 612 Abs. 1 BGB, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst wurden oder zur Erledigung der Arbeit notwendig waren.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die automatische elektronische Zeiterfassung im Betrieb ersetzt bereits vollständig die Darlegung und den Beweis, dass der Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich angeordnet hat.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Arbeitnehmer trägt die abgestufte Darlegungs- und Beweislast und muss konkret vortragen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet und welche Weisungen vorgelegen haben.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die unionsrechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (EuGH-Entscheidung zur „Stechuhr“) führt automatisch dazu, dass jede erfasste Minute vom Arbeitgeber als Überstunde vergütet werden muss.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht weiterlesen.

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