Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Rettungssanitäter S. arbeitet im privaten Krankentransport und leistet neben Einsätzen auch Bereitschaftsdienst im Wachraum. Er erhält einen Grundlohn sowie eine feste Objektzulage und Nachtzuschläge. Die Objektzulage zahlt der Arbeitgeber für jede geleistete Arbeitsstunde unabhängig von der Art der Tätigkeit; den Nachtzuschlag gewährt er für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr zum Ausgleich der mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Belastungen.
Die im Wachraum verbrachte Bereitschaftszeit stellt keine vergütungspflichtige Arbeitszeit im Sinne des Mindestlohns dar.
Die feste Objektzulage, die für jede geleistete Stunde unabhängig von der Tätigkeit gezahlt wird, ist auf den Mindestlohn anrechenbar.
Der gezahlte Nachtzuschlag kann ebenfalls zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns herangezogen werden.
Liegt das gezahlte Gesamtentgelt (inklusive anrechenbarer Zulagen) unter dem gesetzlichen Mindestlohn, entsteht ein Differenzanspruch aus § 3 MiLoG.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.