Strafrecht IV · Strafzumessung und Rechtsfolgen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Das Schöffengericht verurteilt A wegen dreier Taten. Am 3. März 2026 fährt A mit 1,6 Promille und schlägt an einer roten Ampel aus dem Fenster heraus mit einem Schraubenschlüssel auf den Arm eines Radfahrers ein. Am 17. März 2026 bestellt er unter Vorlage einer gefälschten Verdienstbescheinigung Waren im Wert von 6.400 Euro, die er nicht bezahlen will. Am 2. April 2026 beleidigt er einen Nachbarn.
Aus den drei Taten werden drei Einzelstrafen und eine Gesamtstrafe, obwohl fünf Strafgesetze verletzt sind.
Wie viele Strafrahmen zu entwickeln sind, richtet sich nach der Zahl der Taten; hier sind es drei.
Bei Tat 2 darf neben der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe gesondert verhängt werden, obwohl Tateinheit vorliegt.
Weil die Strafe für Tat 1 aus § 224 I StGB gebildet wird, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auf § 316 I StGB gestützt werden.
§ 52 III und IV StGB gelten nur bei Tateinheit; für die Tatmehrheit fehlt eine entsprechende Vorschrift.
Der Tenor zeigt die Konkurrenzen, und die Liste nach § 260 V 1 StPO führt alle angewendeten Vorschriften auf.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV · Strafzumessung und Rechtsfolgen weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.