Streitfall – Korridor reicht nicht

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Anton hat eine bestandskräftige Einkommensteuer von 100.000 €. Das Finanzamt erfuhr nach Eintritt der Bestandskraft von Einnahmen, die Anton nicht erklärt hatte, und ändert den Bescheid deshalb nach § 173 I Nr. 1 AO um 10.000 € zu seinen Ungunsten; die Festsetzungsfrist war noch nicht abgelaufen. Bei der Bearbeitung fällt zugleich ein materieller Rechtsanwendungsfehler auf, der die Steuer um 15.000 € senken würde.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 177 AO stellt einen eigenständigen Korrekturtatbestand dar, der unabhängig von anderen Vorschriften angewendet werden kann.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Untergrenze des steuerlichen Korridors nach § 177 AO wird durch die bisherige bestandskräftige Festsetzung in Höhe von 100.000 € gebildet.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Obergrenze des Korridors beträgt nach Berücksichtigung der steuererhöhenden Tatsachen 110.000 €.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die materiell richtige Steuer von 95.000 € liegt innerhalb des zulässigen Korridors.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Aufgrund des § 177 AO wird die Steuer auf die Untergrenze von 100.000 € begrenzt; die zugunsten des Steuerpflichtigen wirkenden Fehler bleiben unberücksichtigt, soweit die Änderung nicht reicht.

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