Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Im Februar 2025 ergeht ein geänderter Grundlagenbescheid über Beteiligungseinkünfte einer KG, wodurch Claras Einkommensteuerbescheid 2022 nachträglich erhöht werden soll, obwohl die normale Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Der Einkommensteuerbescheid von Clara ist ein rechtlich abhängiger Folgebescheid, der an den Grundlagenbescheid der KG gebunden ist.
Für die zwingende Anpassung des Einkommensteuerbescheids an den geänderten Grundlagenbescheid ist § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO einschlägig.
Das Finanzamt hat beim Erlass des Änderungsbescheids ein Ermessen, ob es die Anpassung an den Grundlagenbescheid vornehmen möchte.
Die reguläre Festsetzungsfrist für den Einkommensteuerbescheid 2022 ist bereits abgelaufen, weshalb eine Änderung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
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