Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen
Sophie wählt bei ihrer Steuererklärung über ELSTER versehentlich den Datenordner des Vorjahres aus, wodurch die falschen Daten ans Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt übernimmt die Daten ungeprüft, und Sophie möchte nun wissen, ob eine Berichtigung über § 173a AO möglich ist.
§ 173a AO ermöglicht die Berichtigung von Steuerbescheiden bei mechanischen Schreib- oder Rechenfehlern bei der Erstellung der Steuererklärung.
Ein elektronischer Datenübertragungsfehler durch Falschklick in der Software ist rechtlich mit einem klassischen Schreibfehler gleichzusetzen.
Scheidet § 173a AO bei Sophies versehentlicher Auswahl des Vorjahres-Datenordners in ELSTER mangels Schreibfehlers aus, kommt stattdessen eine Prüfung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen) in Betracht.
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