ELSTER-Klickfehler

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Sophie wählt bei ihrer Steuererklärung über ELSTER versehentlich den Datenordner des Vorjahres aus, wodurch die falschen Daten ans Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt übernimmt die Daten ungeprüft, und Sophie möchte nun wissen, ob eine Berichtigung über § 173a AO möglich ist.

  1. Aussage 1 von 3 · Richtig oder falsch?

    § 173a AO ermöglicht die Berichtigung von Steuerbescheiden bei mechanischen Schreib- oder Rechenfehlern bei der Erstellung der Steuererklärung.

  2. Aussage 2 von 3 · Richtig oder falsch?

    Ein elektronischer Datenübertragungsfehler durch Falschklick in der Software ist rechtlich mit einem klassischen Schreibfehler gleichzusetzen.

  3. Aussage 3 von 3 · Richtig oder falsch?

    Scheidet § 173a AO bei Sophies versehentlicher Auswahl des Vorjahres-Datenordners in ELSTER mangels Schreibfehlers aus, kommt stattdessen eine Prüfung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen) in Betracht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

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