Strafrahmen im Verständigungsvorschlag (§ 257c III StPO)

Strafrecht III · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor der großen Strafkammer steht A wegen Untreue in 31 Fällen; der Nachteil beträgt 410.000 Euro. Nach dem siebten Verhandlungstag will die Kammer einen Vorschlag machen. V verlangt „genau zwei Jahre auf Bewährung“; St erklärt, mit Geständnis halte er zwei Jahre und sechs Monate für angemessen, ohne Geständnis sechs Jahre.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    „Genau zwei Jahre“ wäre als Zusage möglich, weil die Kammer damit hinter dem zurückbleibt, was sie sagen dürfte.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Vorschlag muss beide Grenzen nennen; die Obergrenze allein genügt nicht, obwohl sie diejenige ist, die den Angeklagten interessiert.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Aussetzung zur Bewährung darf zugesagt werden, obwohl sie keine Strafe ist — und mit ihr die Auflage, die erst der Beschluss ausspricht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Zahlen des Sitzungsvertreters dürfen so nicht in den Vorschlag; zwischen ihnen liegen zweiundvierzig Monate.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Vorschlag benennt die Gegenleistung ebenso genau wie die Strafe und sagt, wie die Kammer das Geständnis überprüfen wird.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Bekanntgabe des Vorschlags ist die Kammer gebunden; zurücknehmen kann sie ihn nur nach § 257c IV StPO.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht III weiterlesen.

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