Schuldbeitritt der Ehefrau

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bank B lässt die Ehefrau Frieda dem Verbraucherdarlehen ihres Mannes mündlich beitreten, weil sie fälschlicherweise annimmt, ein Schuldbeitritt sei stets völlig formfrei. Frieda tritt zu privaten Zwecken bei; eine Belehrung über ein Widerrufsrecht erhält sie von B nicht.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Schuldbeitritt zu einem Vertrag ist grundsätzlich absolut formfrei, weshalb die mündliche Vereinbarung der Bank B mit Frieda wirksam ist.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft beim Schuldbeitritt kommt es allein auf die Person des Beitretenden an.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Schuldbeitritt einer Verbraucherin bedarf zwingend der Schriftform unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben nach § 492 BGB.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auf die strengen Verbraucherschutzvorschriften kann im Wege der Vertragsfreiheit zulasten der Ehefrau im Voraus wirksam verzichtet werden.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Frieda steht kraft Gesetzes ein Widerrufsrecht nach § 495 i.V.m. §§ 355, 356b BGB zu, dessen Frist ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht zu laufen beginnt.

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