Grundpfandrechte: Hypothek vs. Grundschuld

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bank B finanziert den Immobilienkauf von E und möchte sich am Grundstück absichern. Da das Darlehen später aufgestockt werden soll, muss die passende Kreditsicherheit gewählt werden.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld entstehen dinglich durch Einigung und Eintragung im Grundbuch nach §§ 873, 1113 bzw. 1191 BGB.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld akzessorisch und setzt stets eine zu sichernde Forderung voraus.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wegen ihrer strengen Akzessorietät bleibt das Grundbuch bei Tilgungsleistungen im Rahmen einer Hypothek ohne Auswirkung auf die Rechtslage.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für eine geplante spätere Aufstockung des Darlehens ist die Grundschuld wegen ihrer Revalutierbarkeit die flexiblere Wahl.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auf die Grundschuld finden die Vorschriften über die Hypothek gem. § 1192 Abs. 1 BGB keine Anwendung.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema