Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Schreinerei K-GmbH liefert der B-GmbH, die ein Hotel betreibt, Zimmermöbel für 21.400,00 EUR. Die Mahnung geht am Dienstag, dem 10. März 2026, zu; gezahlt wird nicht. Die Klage wird am Dienstag, dem 21. April 2026, zugestellt. K verlangt daneben 1.054,10 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten und die Pauschale von 40,00 EUR. Hauptforderung, Verzug und beide Nebenforderungen sind dem Grunde nach begründet.
Der erhöhte Zinssatz von neun Prozentpunkten setzt zweierlei voraus, und beides liegt hier vor.
Neben den vorgerichtlichen Anwaltskosten sind die 40,00 EUR ungekürzt zuzusprechen; es sind zwei verschiedene Ansprüche.
Auf die vorgerichtlichen Kosten sind ebenfalls neun Prozentpunkte zu tenorieren, weil § 291 Satz 2 BGB auf § 288 Abs. 2 BGB verweist.
Die Prozesszinsen auf die vorgerichtlichen Kosten laufen ab dem 21. April 2026, weil § 291 Satz 1 BGB „von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an“ sagt.
Im Tenor genügt „nebst 9 % Zinsen seit Rechtshängigkeit“; alles Weitere ergibt sich aus den Gründen.
Alles steht in einer Ziffer, in fester Reihenfolge — und weil die Anrechnung 40,00 EUR wegnimmt, folgt eine zweite.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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