Rügefrist der örtlichen Unzuständigkeit in der Hauptverhandlung (§ 16 StPO)

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bastian wird bei einem Gericht angeklagt, das örtlich eigentlich gar nicht zuständig ist. Sein Verteidiger rügt diesen Fehler jedoch erst im Plädoyer der Hauptverhandlung.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens prüft das Gericht seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Gericht kann bei festgestellter örtlicher Unzuständigkeit vor Eröffnung einfach an das zuständige Gericht verweisen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Nach Eröffnung des Hauptverfahrens darf das Gericht die örtliche Unzuständigkeit nur noch auf Einwand des Angeklagten aussprechen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Einwand wegen örtlicher Unzuständigkeit kann in der Hauptverhandlung noch bis zum letzten Wort des Angeklagten erhoben werden.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die sachliche Zuständigkeit ist im Gegensatz zur örtlichen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema