Zuständigkeit bei Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB, § 120 GVG)

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Gegen den Abgeordneten Silvio Marchetti besteht der Verdacht, 40.000 Euro für sein Abstimmungsverhalten angenommen zu haben (§ 108e StGB). Der Staatsanwalt will wegen der Straferwartung von drei Jahren Anklage beim Landgericht erheben. Ein Kollege bringt den Generalbundesanwalt ins Spiel.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für die Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach § 108e StGB ist im ersten Rechtszug das Landgericht sachlich zuständig.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Anklageerhebung vor dem Oberlandesgericht muss zwingend durch den Generalbundesanwalt erfolgen.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die sachliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts sperrt die erstinstanzliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der zuständige Strafsenat am Oberlandesgericht entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens stets in einer Besetzung mit fünf Richtern.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.

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