Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Nach dem Tod ihres Vaters steht Alleinerbin Marlene vor unklaren Gewährleistungsrisiken und will ihr Privatvermögen schützen. Da sie die Erbschaft bereits angenommen hat, überlegt sie, wie eine Nachlassverwaltung ihre Haftung begrenzen kann.
Marlene kann als Alleinerbin die Nachlassverwaltung grundsätzlich auf bloßen Antrag beim Nachlassgericht erhalten, da eine ausreichende Nachlassmasse vorhanden ist.
Der Gläubiger muss für seinen eigenen Antrag auf Nachlassverwaltung zwingend nachweisen, dass Marlene bereits seit mehr als zwei Jahren unbeschränkt haftet.
Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung wird Marlenes Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt.
Marlene behält nach der Anordnung der Nachlassverwaltung die uneingeschränkte Befugnis, den Nachlass selbst zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
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