Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Hedwig möchte ihre behinderte Tochter Almut absichern, ohne dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreift. Almuts gesetzlicher Erbteil beträgt 1/2, ihr Pflichtteil somit 1/4. Hedwig setzt Almut als Vorerbin ein und ordnet eine Testamentsvollstreckung an.
Damit Almut keinen überleitbaren Pflichtteilsrestanspruch erhält, muss ihre Erbquote höher sein als ihre Pflichtteilsquote von 25 %.
Die Einsetzung als Vorerbin führt dazu, dass Almut beim Tod der Mutter Volleigentümerin des Nachlasses wird und frei darüber verfügen kann.
Durch die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung wird der Zugriff von Almuts Gläubigern auf die Erbschaftssubstanz verhindert.
Wenn Almut stirbt, muss ihr Bruder Timo als Nacherbe für die Sozialhilfekosten aufkommen, die Almut zu Lebzeiten erhalten hat.
Diese testamentarische Gestaltung ist sittenwidrig, da sie gezielt die staatliche Einstandspflicht ausnutzt.
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