Ratenzahlung und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)

BGB AT · Allgemeiner Teil · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

J ist 16 und erhält monatlich 70 € Taschengeld zur freien Verfügung. Bei Händler Z kauft er eine gebrauchte Kamera für 540 € auf sechs Monatsraten zu 90 €, Übergabe sofort. Nach der zweiten Rate verweigern seine Eltern die Genehmigung.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Taschengeld zur freien Verfügung sind Mittel im Sinne des § 110 BGB, und Angespartes bleibt Taschengeld.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die vertragsmäßige Leistung ist schon mit der zweiten von sechs Raten bewirkt (§§ 110, 362 I BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die bereits gezahlten 180 € sieht das Gesetz eine Teilwirksamkeit des Kaufvertrags vor (§§ 110, 108 I BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Mit der Verweigerung der Genehmigung ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam geworden (§§ 108 I, 184 I BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    J könnte den Vertrag durch spätere Zahlung aller Raten noch nach § 110 BGB wirksam machen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT · Allgemeiner Teil weiterlesen.

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