Ohne Festsetzung kein § 70 GewO

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

S veranstaltet seit zwölf Jahren einen „Herbstmarkt“ mit dreißig Ständen; eine Festsetzung nach § 69 GewO hat sie nie beantragt, auswärtige Beschicker aber stets zugelassen. B wohnt auswärts und hat in S weder Grundbesitz noch Niederlassung. Ihre Bewerbung mit einem Glühweinstand lehnt S ab: „Der Platz reicht nicht; im Übrigen sind Sie nicht Gemeindeangehörige.“ Später beantragt S die Festsetzung.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Festsetzung steht nicht im Ermessen, und die Vorschrift zählt die in Betracht kommenden Veranstaltungen einzeln auf.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der Herbstmarkt der Sache nach ein Jahrmarkt ist, steht B der Teilnahmeanspruch aus § 70 I GewO zu.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    B ist damit nicht rechtlos — nur führt ihr Weg über das Kommunalrecht, und Art. 21 I 1 GO allein trägt ihn nicht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Beschränkt der Veranstalter die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen, ist neben § 70 II GewO Art. 3 I GG als eigener Punkt zu erörtern.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Reicht der Platz nicht aus, ist der Ausschluss der B gerechtfertigt und die Prüfung an dieser Stelle zu Ende.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zwei Bescheide, zwei Tenöre — und der Ablehnungsbescheid steht und fällt mit einem Satz seiner Begründung.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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