Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
S veranstaltet seit zwölf Jahren einen „Herbstmarkt“ mit dreißig Ständen; eine Festsetzung nach § 69 GewO hat sie nie beantragt, auswärtige Beschicker aber stets zugelassen. B wohnt auswärts und hat in S weder Grundbesitz noch Niederlassung. Ihre Bewerbung mit einem Glühweinstand lehnt S ab: „Der Platz reicht nicht; im Übrigen sind Sie nicht Gemeindeangehörige.“ Später beantragt S die Festsetzung.
Die Festsetzung steht nicht im Ermessen, und die Vorschrift zählt die in Betracht kommenden Veranstaltungen einzeln auf.
Weil der Herbstmarkt der Sache nach ein Jahrmarkt ist, steht B der Teilnahmeanspruch aus § 70 I GewO zu.
B ist damit nicht rechtlos — nur führt ihr Weg über das Kommunalrecht, und Art. 21 I 1 GO allein trägt ihn nicht.
Beschränkt der Veranstalter die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen, ist neben § 70 II GewO Art. 3 I GG als eigener Punkt zu erörtern.
Reicht der Platz nicht aus, ist der Ausschluss der B gerechtfertigt und die Prüfung an dieser Stelle zu Ende.
Zwei Bescheide, zwei Tenöre — und der Ablehnungsbescheid steht und fällt mit einem Satz seiner Begründung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.