Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Auf dem gewidmeten Platz vor dem Rathaus der G steht seit sechs Wochen ohne Erlaubnis der Imbisswagen des U. G ordnet mit Bescheid vom Dienstag, dem 8. September 2026, an: „Die unerlaubte Sondernutzung ist unverzüglich zu beenden (Art. 20 BayStrWG).“ Als der Wagen stehen bleibt, lässt G ihn abschleppen und gibt ihn erst gegen Erstattung von 640 Euro heraus. Im selben Monat benennt G den Platz um.
Die Befugnis zur Beendigungsanordnung steht in Art. 18b I 1 BayStrWG, und sie ist Ermessen — trotz der unerlaubten Nutzung.
Als zusätzliche Grundlage trägt Art. 20 BayStrWG die Beseitigung unerlaubter Sondernutzungen.
Ziffer 1 des Bescheids ist zu unbestimmt, und was an ihre Stelle tritt, kostet in der Arbeit vier Zeilen.
Weil U der Anordnung nicht nachgekommen ist, durfte G den Wagen nach Art. 18b I 2 BayStrWG auf seine Kosten entfernen lassen.
Den Wagen darf G bis zur Erstattung ihrer Aufwendungen behalten, und dieselbe Zuständigkeit hätte auch das Landratsamt gehabt.
Für die Umbenennung des Platzes braucht G keinen Widerruf nach Art. 49 BayVwVfG, und die tragende Vorschrift nennt das Umbenennen nicht einmal.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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