Neunhundertvierzig Euro und fünf Nullen

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Amtsgericht verlangt K von der B-GmbH 940,00 EUR zurück. Das Gericht will ohne förmliche Beweisaufnahme entscheiden und auf den Tatbestand verzichten. Die B-GmbH beruft sich erst nach ihrer Verhandlung zur Hauptsache auf eine Schiedsklausel im Vertrag und meint im Übrigen, der Streit gehöre in eine Musterfeststellungsklage nach § 606 ZPO.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 495a Satz 1 ZPO trägt das Verfahren: Die Grenze liegt bei 1 000 Euro und ist eingeschlossen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Beantragt eine Partei die mündliche Verhandlung, muss das Gericht auch im Verfahren nach billigem Ermessen mündlich verhandeln.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil das Gericht nach § 495a ZPO verfährt, bedarf es weder eines Tatbestandes noch der Entscheidungsgründe.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die B-GmbH hat die Fundstelle richtig gewählt: Die Musterfeststellungsklage steht in § 606 ZPO, und zuständig ist dafür das Landgericht.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Schiedsklausel dringt die B-GmbH nicht mehr durch, weil sie sie erst nach ihrer Verhandlung zur Hauptsache erhoben hat.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte K seinen Wohnsitz in Salzburg, bekäme die internationale Zuständigkeit in diesem Verfahren über 940,00 EUR trotzdem keinen eigenen Prüfungspunkt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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