Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Gerrit Sanders setzt in einem Erbvertrag seine Lebensgefährtin Marlies Prenzel vertragsmäßig zur Vermächtnisnehmerin des Reihenhauses ein und beruft seine Kinder Malte und Ronja vertragsmäßig zu je einer Hälfte als Erben. Der Vertrag enthält den Satz: „Der Erblasser behält sich vor, die Erbquoten seiner Kinder untereinander abweichend zu bestimmen.“ Sechs Jahre später verteilt Sanders per eigenhändigem Testament 80 % auf Malte und 20 % auf Ronja, ohne Marlies zu informieren. Ronja hält das für unwirksam.
Ohne einen Vorbehalt wäre das spätere Testament, soweit es die vertragsmäßige Erbeinsetzung von Malte und Ronja abändert, unwirksam.
Ein Änderungsvorbehalt im Erbvertrag ist als Ausnahme von der Bindungswirkung grundsätzlich zulässig.
Der hier vereinbarte Vorbehalt ist als unzulässiger Totalvorbehalt anzusehen.
Sanders hätte den Vorbehalt nur durch notariell beurkundete und Marlies zugehende Erklärung ausüben können.
Hätte Sanders die Quoten zugunsten seines Neffen umverteilt, wäre dies vom Vorbehalt nicht gedeckt.
Die Verteilung von 80 % auf Malte und 20 % auf Ronja ist wirksam.
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