Landgerichtszuständigkeit bei hoher Straferwartung (§ 24 GVG)

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Dariusz bricht mehrfach nachts in Einfamilienhäuser ein und erbeutet 90.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erwartet eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und regt neben einer Entziehungsanstalt auch eine längere Hauptverhandlung an; sie rechnet mit voraussichtlich vierzehn Verhandlungstagen.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das Amtsgericht ist wegen der zu erwartenden Freiheitsstrafe von über vier Jahren sachlich unzuständig.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz ist das Oberlandesgericht Vellbach der richtige Ort.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die beantragte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB führt automatisch zur Zuständigkeit des Landgerichts.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das Landgericht entscheidet hier in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen für die Hauptverhandlung.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.

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