Innengesellschaft zwischen Lebensgefährten und Auseinandersetzung (§§ 705, 730 BGB)

Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

T zieht 2016 zu S auf dessen Hof und baut mit ihm eine Hofkäserei auf. Betrieb und Gebäude laufen allein auf Ss Namen; T legt 60.000 € aus einer Erbschaft ein und arbeitet acht Jahre ohne Lohn mit. Die Erlöse fließen auf ein gemeinsames Konto. 2026 trennen sie sich; S führt die Käserei allein weiter.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Gesellschaftsvertrag verpflichtet die Beteiligten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern (§ 705 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Zwischen T und S ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft entstanden (§ 705 II Alt. 2 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Nach der Trennung richtet sich die Auseinandersetzung nach § 730 BGB.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Haftungsprivileg des § 708 BGB begrenzt dabei Ts Einstandspflicht.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Gesellschaft trägt auch dann, wenn man einen über die Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verlangt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.

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