Ablösung eines Darlehens in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (§ 313 BGB)

Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

K und P leben fünf Jahre zusammen in Ks Haus. 2022 löst P aus einer Abfindung Ks Restdarlehen von 68.000 € in einer Summe ab, damit „das Haus schuldenfrei ist und wir uns das Alter leisten können“; K widerspricht dem nicht. 2026 trennen sich die beiden. P zieht aus, K behält das schuldenfreie Haus.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Geschäftsgrundlage der Ablösung war der Fortbestand der Lebensgemeinschaft (§ 313 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 812 I 2 Alt. 2 BGB und § 313 I BGB stehen nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nebeneinander.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    P kann von K nach § 313 I BGB die vollen 68.000 € verlangen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 313 I BGB bliebe anwendbar, wenn P schriftlich erklärt hätte, das Geld bleibe bei K, egal was aus beiden werde.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Bearbeitung muss sich für einen der beiden Wege entscheiden und die Rechtsfolge aus ihm entwickeln.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.

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