Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
K und P leben fünf Jahre zusammen in Ks Haus. 2022 löst P aus einer Abfindung Ks Restdarlehen von 68.000 € in einer Summe ab, damit „das Haus schuldenfrei ist und wir uns das Alter leisten können“; K widerspricht dem nicht. 2026 trennen sich die beiden. P zieht aus, K behält das schuldenfreie Haus.
Geschäftsgrundlage der Ablösung war der Fortbestand der Lebensgemeinschaft (§ 313 I BGB).
§ 812 I 2 Alt. 2 BGB und § 313 I BGB stehen nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nebeneinander.
P kann von K nach § 313 I BGB die vollen 68.000 € verlangen.
§ 313 I BGB bliebe anwendbar, wenn P schriftlich erklärt hätte, das Geld bleibe bei K, egal was aus beiden werde.
Die Bearbeitung muss sich für einen der beiden Wege entscheiden und die Rechtsfolge aus ihm entwickeln.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.
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