Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Vor dem Schöffengericht steht A. Am 20. Januar 2026 hat er eine Registrierkasse aufgebrochen; die Kammer bejaht § 243 I 2 Nr. 2 StGB. Am 24. März 2026 hat er dem Zeugen Z eine Flasche über den Kopf geschlagen; sie nimmt § 224 I Hs. 2 StGB an. Der Entwurf: „schuldig eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall.“
Das Regelbeispiel gehört in den Tenor, weil es den Strafrahmen verschiebt und damit das Gewicht der Tat kennzeichnet.
Der minder schwere Fall liegt anders als das Regelbeispiel: Er steht in § 224 I StGB im selben Absatz wie der Tatbestand und gehört deshalb in den Tenor.
Ob eine Vorschrift den Tenor prägt, entscheidet ihr Wortlaut, und es genügt, nach zwei Formulierungen zu suchen.
Die Qualifikation prägt den Schuldspruch, weil sie ein eigener Tatbestand mit eigenen Merkmalen und eigenem Strafrahmen ist.
Sind neben der Qualifikation § 263 V StGB auch die Voraussetzungen des Regelbeispiels § 263 III 2 Nr. 1 StGB bejaht, ist beides im Tenor auszuweisen.
Der Tenor sieht so aus, wenn Strafrahmenwahl und Tatbezeichnung sauber getrennt sind — und die Liste zeigt, wohin das Gestrichene gewandert ist.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.