Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Vor dem Schöffengericht steht A. Er räumte am 20. Januar, am 10. Februar und am 4. März 2026 Kellerabteile aus; bei den ersten beiden brach er ein Schloss auf. Am 8. April 2026 warf er einen Stein in eine Gruppe und verletzte drei Menschen; eine Handlung, § 224 I Nr. 2 StGB. Der Entwurf: „des Diebstahls in drei Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung.“
Der Entwurf ordnet die Sachbeschädigung richtig zu: Sie steht zu den Diebstählen in Tateinheit, und mehr muss der Tenor nicht sagen.
Fehlte allein das „jeweils“, behauptete der Tenor eine einzige Sachbeschädigung, die zu zwei getrennten Einbrüchen tateinheitlich stünde.
Für den Steinwurf genügt „einer gefährlichen Körperverletzung“ nicht; dass drei Menschen verletzt wurden, muss aus der Formel hervorgehen.
Aus den drei Verletzten des einen Wurfs folgen drei Fälle, drei Einzelstrafen und aus ihnen eine Gesamtstrafe.
„In drei rechtlich zusammentreffenden Fällen“ ist falsch, weil die Wendung etwas anderes sagt als „in drei tateinheitlichen Fällen“.
Sind beide Klammern gesetzt und beide Konkurrenzformen bezeichnet, sieht Ziffer I so aus.
Weicht das Gericht in der Konkurrenzbeurteilung von Anklage und Eröffnungsbeschluss ab, ist ein Hinweis angezeigt — und die tragende Vorschrift ist nicht die naheliegende.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
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