Hauptantrag und Hilfsantrag

Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Schöffengericht steht A, angeklagt, in vierzehn Fällen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben. Er bestreitet; die 11.400 Euro hat er gleichwohl ausgeglichen. Am 16. September 2026 beantragt St eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. V plädiert zwanzig Minuten auf Freispruch und schließt: „Über die Strafzumessung brauche ich nichts zu sagen.“

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine Pflicht zu plädieren trifft V nicht — und gerade deshalb darf er den Rechtsfolgenteil hier nicht auslassen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Bauform, die das löst, heißt Hilfsaufbau: Hauptantrag Freispruch, hilfsweise die Rechtsfolgen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Hilfsaufbau wird als Schwäche gelesen; deshalb bleibt er besser unausgesprochen und zeigt sich erst im Antrag.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Im Hilfsteil trägt V die Zahlung und die Reue seines Mandanten vor, und zwar im Indikativ — es sind Tatsachen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Verteidigerplädoyer wägt nicht ab: Es referiert nicht die belastenden Umstände, um ihnen die entlastenden gegenüberzustellen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wären drei der vierzehn Fälle verjährt, lautete der Antrag insoweit „Freispruch, hilfsweise Einstellung“.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.

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