Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Vor dem Schöffengericht steht A, angeklagt, in vierzehn Fällen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben. Er bestreitet; die 11.400 Euro hat er gleichwohl ausgeglichen. Am 16. September 2026 beantragt St eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. V plädiert zwanzig Minuten auf Freispruch und schließt: „Über die Strafzumessung brauche ich nichts zu sagen.“
Eine Pflicht zu plädieren trifft V nicht — und gerade deshalb darf er den Rechtsfolgenteil hier nicht auslassen.
Die Bauform, die das löst, heißt Hilfsaufbau: Hauptantrag Freispruch, hilfsweise die Rechtsfolgen.
Der Hilfsaufbau wird als Schwäche gelesen; deshalb bleibt er besser unausgesprochen und zeigt sich erst im Antrag.
Im Hilfsteil trägt V die Zahlung und die Reue seines Mandanten vor, und zwar im Indikativ — es sind Tatsachen.
Ein Verteidigerplädoyer wägt nicht ab: Es referiert nicht die belastenden Umstände, um ihnen die entlastenden gegenüberzustellen.
Wären drei der vierzehn Fälle verjährt, lautete der Antrag insoweit „Freispruch, hilfsweise Einstellung“.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.