Fünf Teile, fünf Normen

Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Strafrichter steht A wegen eines Diebstahls vom 8. Januar 2026: ein Mobiltelefon für 640 Euro. Verhandelt und verkündet wird am 5. Februar 2026, verhängt werden 70 Tagessätze zu je 30 Euro. Der Entwurf des Referendars ist ein Blatt: überschrieben mit „Urteil“, darunter sofort „Die Angeklagte hat sich des Diebstahls gemäß § 242 I StGB schuldig gemacht“, dann die Feststellungen und die Unterschrift.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dem Entwurf fehlen vier der fünf Bestandteile eines Strafurteils, und jeder von ihnen hat seine eigene Vorschrift.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Reihenfolge der fünf Teile ist Gewohnheit; entscheidend ist allein, dass keiner von ihnen fehlt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Zusatz „gemäß § 242 I StGB“ im Schuldspruch schadet nicht, weil § 242 I StGB ohnehin in die Liste gehört.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das vollständige Gerüst sieht so aus, und jeder der fünf Teile steht dort, wohin seine Vorschrift ihn stellt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Immerhin der fünfte Bestandteil ist gewahrt: Beim Strafrichter genügt eine Unterschrift, beim Schöffengericht müssten auch die Schöffen unterschreiben.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Welcher Absatz des § 267 StPO die Gründe trägt, hängt vom Ausgang ab — und die Maßregeln stehen nicht dort, wo man sie zuerst sucht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.

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