Drei Tage, vier Tage

Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Schöffengericht wird an drei Tagen verhandelt: am 13., am 20. und am 27. Januar 2026. Am dritten Tag wird das Urteil verkündet. Der Vorsitzende diktiert die Gründe Ende Februar, unterschreibt am Freitag, dem 27. Februar 2026, und legt das Urteil in sein Ausgangsfach. Die Geschäftsstelle holt es ab und vermerkt den Eingang am Mittwoch, dem 4. März 2026.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 275 I 1 StPO verlangt Unverzüglichkeit, § 275 I 2 StPO setzt die äußerste Grenze — hier fünf Wochen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der Vorsitzende am 27. Februar 2026 unterschrieben hat, ist die Frist gewahrt: Mit der Unterschrift ist das Urteil fertig.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre an einem vierten Tag verhandelt worden, hätte die Frist sieben Wochen betragen und der Eingang am 4. März 2026 wäre rechtzeitig gewesen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hat die Hauptverhandlung an zehn Tagen stattgefunden, beträgt die Absetzungsfrist neun Wochen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei der Zahl der Hauptverhandlungstage, von der die Länge der Frist abhängt, zählt der Verkündungstag mit.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Nach oben ist die Staffel offen: Eine Höchstgrenze der Absetzungsfrist kennt § 275 I 2 StPO nicht, so lange die Hauptverhandlung auch dauert.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.

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