Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Regierung bewilligt U am 20. Januar 2026 je 60 000 Euro für 2026 und 2027; die Rate 2026 ist ausgezahlt. Ziffer 6: „Der Widerruf bleibt vorbehalten.“ Ziffer 7: „Bis zum 30. November 2026 ist ein Zwischenbericht vorzulegen.“ U legt nichts vor. Am 16. Februar 2027 widerruft sie „nach Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG ab dem 1. Januar 2026“ und fordert die Rate zurück.
Art. 49 II 1 BayVwVfG zählt fünf Nummern auf, und die Einleitung des Satzes entscheidet den Fall schon vor der ersten.
Weil sich die Regierung in Ziffer 6 den Widerruf vorbehalten hat, darf sie auf ihn den Widerruf ab dem 1. Januar 2026 stützen.
Auf die Nummer 2 könnte sich die Regierung auch dann stützen, wenn der Bescheid gar keinen Vorlagetermin genannt hätte.
Der Widerruf für die Zukunft trägt die Rückforderung der 60 000 Euro jedenfalls insoweit, als U das Geld noch nicht verbraucht hat.
Auch für den Widerruf gilt eine Jahresfrist, und sie steht nicht in Art. 49 BayVwVfG selbst.
Der Widerruf steht im Ermessen, und das ist in der Arbeit ein kurzer Punkt — solange der Bescheid überhaupt erkennen lässt, dass die Behörde eine Wahl hatte.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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