Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Regierung hat U 210 000 Euro bewilligt. Der Prüfbericht geht ihr am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, zu: U hatte mit dem Vorhaben schon vor der Antragstellung begonnen und das nicht angegeben; die Verwaltungsvorschrift zu Art. 44 BayHO verbietet das. Die Regierung hört am 20. Juli 2026 an; U äußert sich am Montag, dem 5. Oktober 2026. Der Rücknahmebescheid ergeht am 24. August 2027.
Die Frist des Art. 48 IV 1 BayVwVfG knüpft nicht an den Erlass des Bescheids an, sondern an die Kenntnis der Behörde.
Ob der Bescheid vom 24. August 2027 rechtzeitig ergangen ist, hängt allein davon ab, welchem Fristbeginn man folgt.
Der Streit stellt sich nur bei der Rücknahme; für einen Widerruf gilt die Jahresfrist nicht.
Weil U seine Angaben unvollständig gemacht hat, gilt die Jahresfrist nach Art. 48 IV 2 BayVwVfG hier ohnehin nicht.
Vor der Frist steht die Weiche, und sie fällt hier auf Art. 48 BayVwVfG — mit einem Vertrauensschutz, der in einer bestimmten Reihenfolge geprüft wird.
Wie viel Raum die Jahresfrist in der Arbeit bekommt, entscheidet der Sachverhalt und nicht das Schema.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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