Fünf Jahre, die niemand ausspricht

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die große Strafkammer verurteilt A am 24. September 2026 wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Den Mitangeklagten B, einen Amtsträger, verurteilt sie wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und sechs Monaten; die Staatsanwaltschaft beantragt, ihm die Amtsfähigkeit abzuerkennen. Der Entwurf enthält für beide je eine Tenorziffer über den Verlust der Amtsfähigkeit für fünf Jahre.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei A ist die Ziffer zu streichen, weil die Folge ohnehin eintritt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei B trägt die Ziffer ebenfalls nicht, weil § 45 I StGB ein Verbrechen und ein Jahr verlangt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei B gehört die Aberkennung in den Tenor, und sein Amt verliert er ohne weiteren Ausspruch.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die fünf Jahre bei A laufen ab der Rechtskraft des Urteils.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wird A der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf erlassen, zählt die Bewährungszeit für die Frist mit.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Vor Ablauf der fünf Jahre kann A die verlorene Fähigkeit zurückerhalten, frühestens aber nach der Hälfte.

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