Erst zahlen, dann streiten

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bank B legt dem Privatmann Roth ihr vorgedrucktes Bürgschaftsformular vor. Darin heißt es, Roth müsse auf bloße Anforderung der Bank sofort zahlen; Einwendungen dürfe er erst in einem späteren Rückforderungsprozess vorbringen. Roth ist im Bankgeschäft völlig unerfahren und unterschreibt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Bürgschaft auf erstes Anfordern bewirkt, dass du als Bürge zunächst zahlen musst und deine materiellen Einwendungen erst später im Rückforderungsprozess durchsetzen kannst.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil das Formular von der Bank stammt und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist, handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gegenüber Roth als privatem Bürgen ist die formularmäßige Klausel wirksam, weil er sie ja unterschrieben hat.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern lässt sich mit Roth überhaupt nicht wirksam vereinbaren.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine mangels Schriftform unwirksame Bürgschaft kann in einen formfreien Schuldbeitritt umgedeutet werden.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Praxis gilt: Gegenüber einem Privatbürgen gehört die Klausel nicht ins Formular, sondern allenfalls in eine dokumentiert ausgehandelte Individualabrede.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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