Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Erlaubnis des W für seine Schankwirtschaft enthält die Auflage, bis zum 30. Juni 2022 eine Lüftungsanlage einzubauen; eingebaut hat W nie eine. Wegen eines Umbaus war der Betrieb von August 2025 bis Juli 2026 geschlossen, an sechs Wochenenden hat er ausgeschenkt. Mit Bescheid vom 4. August 2026 stellt die Behörde fest, die Erlaubnis sei erloschen. Der Sachgebietsleiter will den Bescheid als Widerruf aufrechterhalten.
Bevor über die Umdeutung nachgedacht wird, ist zu ermitteln, was der Bescheid ist — und danach, ob er überhaupt fehlerhaft ist.
Art. 47 Abs. 1 BayVwVfG verlangt vier Dinge auf einmal, und das letzte davon ist die Rechtmäßigkeit des Ziel-Verwaltungsakts in jeder Hinsicht.
Feststellung des Erlöschens und Widerruf sind auf dasselbe Ziel gerichtet; wann die Erlaubnis endet, ist dafür ohne Bedeutung.
Die Umdeutung in einen Widerruf nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GastG scheitert an Art. 47 Abs. 3 BayVwVfG.
Art. 47 Abs. 2 BayVwVfG befasst sich allein mit der Absicht der Behörde und der Härte für den Betroffenen; die Schranken des Art. 48 BayVwVfG bleiben außen vor.
Umgedeutet wird nicht in den Gründen, sondern durch eine Entscheidung — und vor ihr ist anzuhören.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.
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