Einspruch per einfacher E-Mail (§ 87a AO)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Anton legt am 05.09.2025 per einfacher E-Mail (ohne elektronische Signatur) Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid ein, nachdem das Finanzamt zuvor im Briefkopf eine E-Mail-Adresse angegeben hatte.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Einspruch nach der Abgabenordnung kann grundsätzlich auch auf elektronischem Weg eingereicht werden.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Finanzamt hat durch die Angabe seiner E-Mail-Adresse auf dem Bescheid konkludent den Zugang für einfache E-Mails eröffnet.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die per E-Mail eingelegte Steuererklärung oder den Einspruch ist zwingend immer eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Einspruch ist unzulässig, da eine einfache E-Mail den Mindestinhalt nach § 357 Abs. 1 Satz 2 AO niemals erfüllen kann.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Einspruch von Anton wurde somit formgerecht eingelegt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema