Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Felix hält seinen neuen Einkommensteuerbescheid, in dem die Einkommensteuer auf 5.000 € festgesetzt wird, für zu hoch und möchte dagegen vorgehen. Er legt deshalb sofort form- und fristgerecht Einspruch beim Finanzamt ein und begehrt eine Herabsetzung der festgesetzten Steuer.
Felix muss durch den Einkommensteuerbescheid in seinen eigenen Rechten verletzt oder zumindest nachteilig betroffen sein, um einspruchsbefugt zu sein.
Eine rechtliche Beschwer liegt im Steuerrecht bereits dann vor, wenn der Tenor des Verwaltungsakts den Adressaten fiskalisch belastet.
Eine Einspruchs, und damit Beschwerdeunfähigkeit eines Steuerpflichtigen gegen einen Einkommensteuerbescheid scheidet allein deshalb aus, weil er den Bescheid lediglich als unvollständig empfindet und keine konkrete finanzielle Minderung fordert.
Felix ist im vorliegenden Fall einspruchsbefugt, sodass sein Rechtsbehelf in dieser Hinsicht zulässig ist.
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