· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Das Landratsamt L untersagt P mit Bescheid vom Montag, dem 5. Juli 2027, den Betrieb einer Lackierkabine ohne Absauganlage. Ziffer 1 enthält die Untersagung, Ziffer 2 die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffer 1 mit einer Begründung, die den Gesetzestext wiederholt, Ziffer 3 die Androhung eines Zwangsgeldes von 3 500 Euro. Zustellung am 8. Juli 2027. R entwirft einen Eilantrag: „die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid wiederherzustellen.“
Für Ziffer 3 trifft der Entwurf das falsche Wort; dort ist die aufschiebende Wirkung nicht wiederherzustellen, sondern anzuordnen.
Art. 21a S. 1 VwZVG stützt sich auf § 80 II 2 VwGO, weil dieser den Ländern gerade die Vollstreckung überlässt.
§ 80 II 1 VwGO hat fünf Nummern, und die behördliche Anordnung des Sofortvollzugs steht gleichwohl weiterhin in Nummer 4.
Weil die Begründung der Ziffer 2 nur den Gesetzestext wiederholt, ist auch Ziffer 3 zu Unrecht sofort vollziehbar.
Ein behördliches Vorschaltverfahren muss R nicht durchlaufen, und dafür gibt es zwei voneinander unabhängige Gründe.
Ist das Zwangsgeld bei der Entscheidung bereits beigetrieben, muss ein weiterer Antrag gestellt werden, damit das Geld zurückfließt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.