Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Roswitha und Kuno Steinlein haben vor 15 Jahren einen Erbvertrag mit gegenseitiger Erbeinsetzung, einem Vermächtnis an den Patensohn Ilja und einer Grabpflegeauflage geschlossen. Da beide noch leben und sich einig sind, möchten sie ihre Verfügungen neu ordnen.
Roswitha steht unter rechtlicher Betreuung und muss daher für die Aufhebung des Erbvertrags zwingend durch ihren Betreuer vertreten werden.
Roswitha und Kuno können den gesamten Erbvertrag gemeinsam durch einen neuen Aufhebungsvertrag beseitigen.
Für die Aufhebung des vertragsmäßigen Vermächtnisses an Ilja ist dessen ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Da Roswitha und Kuno verheiratet sind, können sie den Erbvertrag alternativ auch durch ein gemeinschaftliches Testament aufheben.
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