Drei Stränge, eine Ansage

Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Schöffengericht steht A mit vier Anklageziffern. Ziffer 1: gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des N, erwiesen. Ziffer 2: Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers; der einzige Zeuge widerspricht sich. Ziffer 3: Beleidigung des N; Kenntnis am 14. Juli 2025, Strafantrag am 20. Oktober 2025. Ziffer 4: Sachbeschädigung, nach § 154 II StPO eingestellt. N ist wegen der Ziffern 1 und 3 Nebenkläger.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Drei Weichen stehen vor dem ersten Satz des Plädoyers, und sie werden für jede Ziffer gesondert gestellt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei Ziffer 3 fehlt der rechtzeitige Strafantrag — die Frist war abgelaufen, bevor N ihn stellte.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ziffer 4 kommt im Plädoyer überhaupt nicht mehr vor, auch nicht in der Gliederungsansage — der Beschluss hat sie erledigt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Gliederungsansage nimmt den Antrag vorweg und verstößt damit gegen § 258 I StPO; sie ist zu streichen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Vorgetragen wird danach strangweise — und nicht jeder der drei Stränge bekommt dieselben Abschnitte.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Antrag trägt am Ende alle drei Ergebnisse nebeneinander, und der Prüfstein ist seine letzte Zeile.

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