Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Vor dem Schöffengericht steht A mit vier Anklageziffern. Ziffer 1: gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des N, erwiesen. Ziffer 2: Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers; der einzige Zeuge widerspricht sich. Ziffer 3: Beleidigung des N; Kenntnis am 14. Juli 2025, Strafantrag am 20. Oktober 2025. Ziffer 4: Sachbeschädigung, nach § 154 II StPO eingestellt. N ist wegen der Ziffern 1 und 3 Nebenkläger.
Drei Weichen stehen vor dem ersten Satz des Plädoyers, und sie werden für jede Ziffer gesondert gestellt.
Bei Ziffer 3 fehlt der rechtzeitige Strafantrag — die Frist war abgelaufen, bevor N ihn stellte.
Ziffer 4 kommt im Plädoyer überhaupt nicht mehr vor, auch nicht in der Gliederungsansage — der Beschluss hat sie erledigt.
Die Gliederungsansage nimmt den Antrag vorweg und verstößt damit gegen § 258 I StPO; sie ist zu streichen.
Vorgetragen wird danach strangweise — und nicht jeder der drei Stränge bekommt dieselben Abschnitte.
Der Antrag trägt am Ende alle drei Ergebnisse nebeneinander, und der Prüfstein ist seine letzte Zeile.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
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