Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Großhändlerin G verkauft O einen Gärtank. O verkauft ihn an die Brauerin K weiter und bittet G, gleich dorthin zu liefern; G stellt den Tank bei K auf. O bekommt ihn nie zu Gesicht. Später ist O zahlungsunfähig, und G hat kein Geld gesehen; sie verlangt den Tank von K.
In dem einen Liefervorgang von der Großhändlerin G zu K stecken in Wahrheit zwei getrennte Übereignungen.
O ist nie Eigentümer des Gärtanks geworden, weil er ihn niemals zu Gesicht bekommen hat.
K erwirbt das Eigentum an dem Gärtank damit von einem Berechtigten und ohne die §§ 932 ff. BGB.
Ein einfacher Eigentumsvorbehalt hätte die Großhändlerin G in dieser Lage sicher vor dem Ausfall geschützt.
Hätte O die Käuferin nur an Gs Halle verwiesen, ohne mit G gesprochen zu haben, fehlte es an der Übergabe.
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