Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
S verkauft M ihren Schweißroboter. Bis Ende Oktober soll das Gerät in Ss Halle stehen bleiben, und sie darf es bis dahin unentgeltlich für eigene Aufträge benutzen; einen Schlüssel bekommt M nicht. Beide sind sich einig, dass das Eigentum sofort übergehen soll. Am 1. November weigert sich S: Übergeben habe sie nie etwas.
Eine Übergabe im Sinne des § 929 S. 1 BGB hat zwischen S und M nicht stattgefunden.
M ist gleichwohl schon mit dem Vertragsschluss Eigentümer der Maschine geworden, obwohl sie stehen blieb.
Hätte S den Roboter zu M gefahren und dort seine Auszubildende ihn entgegengenommen, fehlte es am Besitzerwerb Ms.
Hätte Ss Lagerarbeiter den Roboter ohne ihre Weisung an M herausgegeben, wäre die Übergabe gleichwohl vollzogen.
Über eine fehlende Übergabe hilft dem Erwerber auch der beste gute Glaube an das Eigentum nicht hinweg.
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