Der Widerruf vor der Abholung

Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Instrumentenbauer B verkauft C am 3. Juni einen Kontrabass; das Eigentum soll übergehen. Am 7. Juni widerruft B seine Einigungserklärung. Am 10. Juni versendet sein Werkstattmeister das Instrument gleichwohl — den Versandauftrag hatte B nie zurückgenommen. C behält den Bass.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die dingliche Einigung ist bei beweglichen Sachen bis zur Vollendung des Rechtsübergangs frei und formlos widerruflich.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Eigentum ist auf C übergegangen, weil die Übergabe am 10. Juni makellos vollzogen worden ist.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bs Herausgabeverlangen steht gleichwohl ein Recht der Käuferin zum Besitz entgegen (§ 986 I 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    C kann die Übereignung jetzt allein durch eine erneute Einigung mit B durchsetzen (§ 929 S. 2 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wäre B nach der Einigung, aber vor der Übergabe gestorben, wäre die Einigung damit erloschen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Sachenrecht weiterlesen.

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