Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
A kaufte am 14. September 2021 im Elektromarkt E für ihren Haushalt eine Waschmaschine der Herstellerin T für 749 €. Im Oktober 2026 gibt die Laugenpumpe auf; die Reparatur kostet etwa 180 €. E verweist auf die abgelaufene Gewährleistung. A wendet sich an T und verlangt die Reparatur.
Gegen den Elektromarkt E ist nichts mehr zu holen, weil die Mängelansprüche seit September 2023 verjährt sind.
A steht ein Reparaturanspruch gegen die Herstellerin T zu, obwohl sie mit ihr keinen Vertrag geschlossen hat.
Der Kaufvertrag vom 14. September 2021 steht dem Reparaturanspruch aus § 479b I 1 BGB entgegen.
Der Anspruch aus § 479b I 1 BGB verschafft A die Reparatur der Waschmaschine kostenlos.
Hätte A dieselbe Maschine am 4. August 2026 gekauft und wäre die Pumpe verklebt verbaut, wäre die Ware mangelhaft.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
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