Die verschwiegene Miete

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Anton erzielte 2023 zusätzlich Mieteinnahmen von 30.000 €, die er in seiner Steuererklärung vom Mai 2024 nicht angab. Der Einkommensteuerbescheid erging antragsgemäß im Juli 2024 und wurde bestandskräftig. Im Herbst 2025 erhält das Finanzamt eine Kontrollmitteilung des Bauamts über die Einnahmen; eine Steuerhinterziehung ist nicht ersichtlich, die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Bestandskraft des Bescheids sperrt jede Änderung, sodass das Finanzamt die Mieteinnahmen nicht mehr erfassen kann.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Mieteinnahmen von 30.000 € sind eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Tatsache ist dem Finanzamt nachträglich bekannt geworden, weil sie im Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Bescheids unbekannt war.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Änderung führt zu einer höheren Steuer, weil die Mieteinnahmen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Änderung scheitert an Treu und Glauben, weil das Finanzamt seine Ermittlungspflicht verletzt hat.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Korrektur ist nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zulässig, da die vierjährige Festsetzungsfrist im Herbst 2025 noch nicht abgelaufen war.

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