Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Examensklassiker · Rechenfall
E verunglückt am 10. Januar 2026 lebensgefährlich; weder Notar noch Bürgermeister sind erreichbar. Vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen setzt er Enkel S zum Alleinerben ein; die Niederschrift wird vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. E überlebt, liegt vom 1. Februar bis 15. März beatmet und stirbt am 3. Mai. Während dieser Zeit ist E durchgehend sediert und nicht ansprechbar; erst ab dem 16. März kann er wieder sprechen und Besuch empfangen.
Die nahe Todesgefahr entfällt rückwirkend, weil E den Unfall zunächst überlebt hat (§ 2250 II BGB).
Die Niederschrift musste dem E vorgelesen, von ihm genehmigt und unterschrieben werden (§ 2250 III 2 BGB).
Das Nottestament verliert seine Kraft von selbst, wenn E die drei Monate überlebt (§ 2252 I BGB).
Die Zeit auf der Intensivstation hemmt den Lauf der Dreimonatsfrist (§ 2252 II BGB).
Notlage und Zeugenstellung prüft das Nachlassgericht nur, wenn ein Beteiligter sie bestreitet (§ 26 FamFG).
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